Charterbedingungen 2011 Le Boat
Die
nachfolgenden Charterbedingungen regeln die rechtliche Beziehung
zwischen Gesellschaft und Charterer. Gegenstand des Vertrages ist die
Miete/ Charter eines Bootes. Dagegen handelt es sich nicht um einen
Reisevertrag i.S.d. § 651a BGB. [Le Boat, Crown Blue Line, Connoisseur
und Emerald Star] sind Handelsmarken der Prestige Boating Holidays
Limited, Irland und der Crown Blue Line GmbH, Deutschland bzw. der
Emerald Star Ltd., Irland. Vertragspartner des Kunden (Charterers) und
damit Vercharterer ist die jeweils in Ihrer Options- und
Buchungsbestätigung genannte Gesellschaft, im Folgenden auch
‘Gesellschaft’ genannt. Unter 'Charterer ist/sind die Person(en), die
den Chartervertrag abschließt/abschließen sowie alle Mitfahrer und unter
'das Boot' das Boot, das vom Charterer reserviert oder jenes, das ihm
zur Verfügung gestellt wurde, zu verstehen. Der Kunde wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es sich bei dem [Le Boat]-Vertriebsbüro in Bad
Vilbel lediglich um die Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt,
nicht aber um den Vertragspartner. Die Geschäftsadresse der jeweils als
Vertragspartner fungierenden Gesellschaft finden Sie am Ende dieser
Bedingungen sowie in Ihrer Options- und Buchungsbestätigung. Alle
Katalogpreise basieren auf den Kosten, Wechselkursen, Steuern und
Abgaben im Juni 2010. [Le Boat, Crown Blue Line, Connoisseur und Emerald
Star] behalten sich das Recht vor,die Preise ggf. anzupassen.
Teil A: Allgemeine Charterbedingungen
1. Übergabe/Rückgabe, vorgezogene Übernahme/spätere Rückgabe und Fahrgebiet/Sicherheitsbestimmungen
Der
Charterer erhält vor Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über
die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen
Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Am Tag der
Übergabe des Bootes findet eine theoretische und praktische Einweisung
("Charterschein" für die Zeit des Charters) durch Mitarbeiter der
Gesellschaft statt. Die Führerscheinfreiheit des "Charterscheins" ist
nicht Inhalt schuldrechtlicher Abreden, sondern Regelungsgehalt
öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Der "Charterschein" ermöglicht es
"Sportboottouristen" auf bestimmten Binnengewässern ein gechartertes
Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Er ist eine
Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Die
Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen,
werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Der
Vercharterer ist befähigt zur Erteilung der Charterbescheinigung. Alle
auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den
Charterer sorgfältig zu beachten. Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am
Übernahmetag. Das Boot muss bis 09:00 Uhr am Rückgabetag zurückgegeben
werden. Gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von € 75 kann eine
frühere Übergabe (13:00 Uhr) oder eine spätere Rückgabe (13:00 Uhr)
vereinbart werden. Die Gesellschaft behält sich aus dringenden
betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen oder
gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis
zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln oder eine
Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind
kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf
Kostenausgleich. Die Gesellschaft erstattet jedoch den
Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine Einwegfahrt in eine Hin- und
Rückfahrt umgewandelt werden.
2. Stornierung/Umbuchung durch den Vercharterer
Es
ist aus dringenden betrieblichen oder operativen Gründen (insbesondere
Ausfall von Booten, Sperrung von Wasserstraßen, Unmöglichwerden der
Bootsüberführung) möglich, dass der Vercharterer nicht das ursprüngliche
Boot ab der ursprünglich gebuchten Abfahrtsbasis und/oder auf der
ursprünglich bestätigten Strecke zur Verfügung stellen kann und/oder
komplett stornieren muss. In der Regel sind die Veränderungen
unerheblich und werden so früh wie möglich bekannt gegeben. In seltenen
Ausnahmefällen sind erhebliche Veränderungen der ursprünglichen Buchung
notwendig, wie z.B. Veränderung der Region, Änderung des Abfahrtsdatums
oder Änderung der Bootskategorie (Downgrade auf kleineres Boot). Wenn
der Vercharterer eine Änderung anbieten muss, dann wird er:
a) versuchen ein höherwertiges Boot ohne Aufpreis anzubieten (Upgrade, abhängig von der Verfügbarkeit)
b) ein geringwertigeres Boot anbieten und die Preisdifferenz erstatten. Oder:
c) die Reservierung stornieren und unverzüglich den vollen Charterpreis zurückerstatten.
Im
Fall von b) und im Fall der Streckenänderung bei Einwegfahrten,
ausgenommen höhere Gewalt, ist der Vercharterer dazu bereit, einen
Ausgleich in folgender Höhe zu gewähren:
| Zeitpunkt vor Charterbeginn | Ausgleich pro Person | | Mehr al 70 Tage | EUR 0 | | 43 - 70 Tage | EUR 10 | | 15 - 42 Tage | EUR 20 | | 14 Tage und weniger | EUR 40 |
Weitere Ansprüche durch den Charterer sind ausgeschlossen.
Dem
Charterer wird empfohlen, dem Vercharterer eine Notfallnummer zu
hinterlassen, unter der wir Sie über unerwartete Veränderungen
informieren können. Es ist erforderlich, dass der Charterer die
Gesellschaft 48 Stunden vor Bootsübernahme kontaktiert, um sich seine
Fahrtrichtung rückbestätigen zu lassen.
3. Betriebskosten
Der
Verbrauch der Betriebsstoffe (Diesel, Gas, Öl) wird nach
Betriebsstunden abgerechnet. Zu Beginn Ihrer Bootscharter erhalten Sie
ein voll getanktes Boot und werden über die Kosten informiert und der
aktuelle Stand wird notiert. Vor Abfahrt werden Sie gebeten, eine
Betriebskostenkaution in Höhe von € 150 pro Woche, € 200 bei 14 Tagen
und mehr bzw. € 100 bei Kurzmieten zu hinterlegen.
4. Haftung für Schäden am Boot/durch das Boot
Eine
Haftung für Schäden am Boot oder durch das Boot trifft grundsätzlich
den Charterer. Im Charterpreis enthalten ist eine Haftpflicht- und
Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe der zu hinterlegenden
Kaution, die Schäden abdeckt, die nicht durch Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit verursacht wurden. Zu seiner Absicherung und Beschränkung
der persönlichen Haftung stehen dem Charterer die folgenden Optionen 1
und 2 zur Verfügung, wobei die Haftung des Charterers wegen Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit weder bei Option 1 noch Option 2 ausgeschlossen
werden kann.
Option 1: Erstattbare Kaution
Bei
Ankunft an der Basis hinterlegen Sie eine erstattbare Kaution in Höhe
von € 1.120 - € 1.710, je nach Bootsgröße. Diese erhalten Sie komplett
zurückerstattet, sofern Sie das Boot und seine Ausstattung unbeschädigt
zurückgeben.
Option 2: Aufpreis für
Haftungsausschluss im Schadensfall gegen Zahlung eines (nicht
erstattbaren) Aufpreises in Höhe von € 90 - € 220 (abhängig von der
Bootsgröße) bei Buchung oder vor Ort, verzichten wir im Falle einer
Beschädigung des Bootes darauf, Sie in Anspruch zu nehmen (ausgenommen
im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). In diesem Fall entfällt
die vorstehende Kaution (Option 1). Gegen Zahlung eines (nicht
erstattbaren) Aufpreises in Höhe von € 6 pro Woche bzw. € 10 für zwei
Wochen, verzichten wir im Falle eines Fahrraddiebstahls darauf, Sie in
Anspruch zu nehmen.
Die Vercharterer behält sich das Recht vor,
bei bestimmten Gruppenkonstellationen, bei denen der pflegliche Umgang
des überlassenen Bootes nach Erfahrung und abstrakter Risikobewertung
des Vercharterers nicht vorausgesetzt werden kann, den
Haftungsausschluss im Schadensfall (Option 2) nicht anzubieten und auf
die Hinterlegung der jeweils sich ergebenden Sicherheitskaution
zuzüglich eines Aufschlags zu bestehen.
5. Versicherung
Die
Gesellschaft übernimmt die Versicherung des Bootes und seiner
Ausstattung und die Haftung des Charterers als Kapitän des Bootes
gegenüber Dritten. Die Versicherung der Gesellschaft deckt nicht die
persönlichen Güter des Charterers und haftet nicht im Fall des Verlustes
oder der Beschädigung der persönlichen Güter des Charterers auf dem
Boot oder dem Gelände der Gesellschaft, außer wenn die Umstände durch
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft oder ihres Personals
herbeigeführt wurden.
6. Eignung des Charterers
Die
Gesellschaft behält sich das Recht vor, jedem Charterer die Übergabe des
Bootes zu verweigern bzw. das Boot in ihren Besitz zurückzunehmen, wenn
der Charterer nach ihrer Ansicht nicht fähig ist, Verantwortung dafür
zu tragen. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft den bezahlten
Gesamtbetrag zurück. Eine darüber hinausgehende Haftung der Gesellschaft
wird ausgeschlossen. Der Charterer trägt die Verantwortung für sich
selbst und seine Crew.
7. Minderjährige
Reservierungen von
Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert (21 Jahre in
Irland). Die Mindestanzahl an Personen beträgt 2 Erwachsene pro Boot.
Die Anzahl der Personen an Bord darf die maximale Personenanzahl laut
Katalog nicht überschreiten.
8. Haustiere (Hunde)
Hunde sind
an Bord erlaubt. Für Hunde fällt eine Gebühr an. Bitte bringen Sie eine
Decke und/oder Korb für Ihren Hund mit. Es ist nicht erlaubt, Hunde in
den Kabinen oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihren
Hund nie unbeaufsichtigt. Die Basis behält sich vor, eine zusätzliche
Reinigungsgebühr am Ende des Bootscharters zu erheben. Andere Haustiere
sind ohne vorherige Zustimmung an Bord nicht erlaubt.
9. Boots-Beschreibungen, Routenvorschläge, Unterbrechung, Sperrung von Wasserwegen, Haftungsausschlüsse
Die
Pläne und Beschreibungen der Boote im Katalog sollen als Richtlinien
verstanden werden. Einige Boote des gleichen Typs können kleine
Unterschiede aufweisen. Die vorgeschlagenen Routen auf öffentlichen
Wasserstraßen und Gewässern sind behördlichen Eingriffen ausgesetzt und
lediglich als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Dem Charterer ist
es gestattet, sich innerhalb der vorgegebenen Navigationsgrenzen frei zu
bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. Der Vercharterer
übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte
aufgrund von behördlichen Schließungen einzelner Wasserwege nicht
befahrbar sind. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle
höherer Gewalt und insbesondere bei Schließung von Wasserwegen,
Reparaturen, Schleusensperrung, Überschwemmungen, Trockenheit oder
jeglichen anderen nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe,
die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschränkungen
und/oder Sperrungen führen. Rückerstattungen des Charterpreises sind
ausgeschlossen. Klarstellungshalber erfolgt der Hinweis, dass sich diese
Haftungsausschlüsse nicht erstrecken auf Verletzungen von Leben,
Körper, Gesundheit und grobes Verschulden im Falle von fahrlässigen
Pflichtverletzungen des Vercharterers oder vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des
Vercharterers.
10. Navigation und Navigationsgrenzen
Die
Boote können nur in den Gebieten navigieren, die in der von der
Gesellschaft an den Charterer übergebenen Dokumentation dargestellt
sind. Von der geltenden Wasserwegeregelung darf nicht abgewichen werden.
Bei Nichtbefolgung kann die Gesellschaft das Boot in ihren Besitz
zurücknehmen. In diesem Fall übernimmt der Charterer die volle
Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten ohne Begrenzung auf die
Höhe der von ihm hinterlegten Kaution. Die Gesellschaft behält sich das
Recht vor, die Navigationsgebiete im Falle ungewisser oder
ungewöhnlicher Navigationsbedingungen einzuschränken.
11. Unfälle und Materialverlust
Der
Charterer verpflichtet sich, der Gesellschaft sofort jeden ihm oder dem
Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin,
die Unfallerklärung, die sich an Bord im Bordbuch befindet, auszufüllen,
und er wird betroffene Dritte darum bitten, die Erklärung zu
vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung der Gesellschaft
keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden, reparieren, noch Pannen
beheben. Der Charterer verpflichtet sich, alle Schäden an seinem Boot,
jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung und jede Beschädigung an
der Ausstattung bei seiner Rückkehr an der Basis zu melden.
12. Pannendienst
Die
Gesellschaft verpflichtet sich, während der Saison sieben Tage pro
Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst zu unterhalten und
sich - nach Verfügbarkeit des Personals und Materials - schnell um jeden
technischen Zwischenfall zu kümmern. Im Falle einer Panne muss der
Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit eine Reparatur
durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder
eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können
keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung an die
Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden durch die
Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die
Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der
Reparatur vom Charterer einzufordern.
13. Rückgabe des Bootes
Das
Boot muss der Gesellschaft am Ende der Kreuzfahrt am vereinbarten Ort
und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Die
Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete
Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nicht
erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort werden € 500,00
berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden.
D.h. der Müll muss komplett entleert und entsorgt sein, das Geschirr
sauber gewaschen und aufgeräumt sein, alle Betten abgezogen und
zusammengelegt sein. Andernfalls behält sich die Gesellschaft das Recht
vor, dem Charterer zwischen € 60 und € 120 je nach Bootsgröße und Ausmaß
des zusätzlichen Reinigungsaufwands in Rechnung zu stellen. Dem
Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 13
genannten Pauschalen.
14. Beanstandungen/Ausschluss
Bitte
informieren Sie unverzüglich die Basis, sofern Sie eine Beanstandung
haben, damit ggf. umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Eine
Reklamation muss spätestens 28 Kalendertage nach Beendigung des
Bootscharters bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ansprüche des
Charterers gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, wenn die
Beendigung des Bootscharters mehr als 28 Kalendertage zurückliegt.
15. Rechtliche Grundlagen/Gerichtsstand
Der
Kunde kann die Gesellschaft (den Vertragspartner) nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis
gilt das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, es
sei denn, zwingend anwendbares Recht verpfl ichtet die Vertragspartner
dazu, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Übergabe des Bootes
stattfi ndet und/oder die Leistung erbracht wird.
16. Allgemeines
Alle
personenbezogenen Daten, die der Gesellschaft zur Abwicklung des
Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den
einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die
Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt
oder Meinungsforschung zu.
Teil B: Reservierungsbedingungen
1. Reservierungsbedingungen
a)
Ihre per E-Mail, telefonisch, persönlich oder in anderer Form
abgegebene Buchungsanfrage halten wir, sofern der Chartertermin mehr als
6 Wochen in der Zukunft liegt, für 7 Kalendertage, ab weniger als 6
Wochen vor Charterbeginn für 48 Stunden als für beide Seiten
unverbindliche Option aufrecht. Sie erhalten umgehend nach Erfassung
Ihrer Charterdaten das Buchungsformular "Optionsbestätigung" per E-Mail,
Post oder Telefax übersandt. Buchungen, die Sie nicht innerhalb von 7
Tagen bzw. 48 Stunden (Angebotsbindefrist) per "Optionsbestätigung"
schriftlich oder per Telefax-Kopie bestätigen, werden durch unser
Buchungssystem automatisch gelöscht. Das für Sie maßgebende Ablaufdatum
der Angebotsbindefrist entnehmen Sie bitte der Optionsbestätigung. Ein
Vertrag kommt dann nicht zustande, sofern die Gesellschaft auf dieses
neuerliche Angebot Ihrerseits nicht reagiert. Mit rechtzeitigem Eingang
der unterschriebenen "Optionsbestätigung" bei der Buchungsstelle der
Gesellschaft wird Ihre Option als Reservierung fest.
b) Der
Chartervertrag kommt somit zustande, nachdem Sie die Optionsbestätigung
erhalten haben (Angebot) und Sie dieses Formular mit Ihren Daten
vervollständigen und die Gesellschaft die von Ihnen ausgefüllte, wirksam
unterzeichnete Optionsbestätigung innerhalb der Angebotsbindefrist
empfangen hat (Annahme des Angebots zum Abschluss des Chartervertrages).
c)
Nach Eingang der Optionsbestätigung bei der Gesellschaft sind Sie
verpflichtet, bei mehr als 6 Wochen vor Charterbeginn eine Anzahlung in
Höhe von 35% des Charterpreises innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu leisten. Bei weniger als 6 Wochen vor Charterbeginn ist
der Gesamtcharterpreis innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen,
spätestens aber vor der Bootsübergabe zu leisten. Maßgeblich für die
Berechnung der vorstehenden Frist bis zur Bootsübergabe ist jeweils der
Eingang der Optionsbestätigung bei der Gesellschaft. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen
Bankkonto der Gesellschaft maßgeblich. Die Zahlungsfristen für Anzahlung
und/oder Restzahlung sind in der Optionsbestätigung ausdrücklich
genannt. Wird die Anzahlung nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeit
geleistet, so ist die Gesellschaft berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Nach Eingang der
gegengezeichneten Optionsbestätigung und der Anzahlung bei der
Gesellschaft erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, mit der der Inhalt
des bereits zuvor geschlossenen Chartervertrages zusammengefasst wird
und die Sie über den ggf. noch offenen Restbetrag und dessen Fälligkeit
informiert. Bei Kurzfristanmietungen (10 Tage oder weniger vor
Charterbeginn) ist ein zeitaufwändiges Mahnverfahren nicht mehr möglich.
Auch hier ist der Charterpreis in voller Höhe sofort fällig.
d)
Der vollständige Charterpreis (Restzahlung) ist 6 Wochen vor
vereinbarter Übergabe des Bootes fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt
muss der restliche Charterpreis spätestens und vollständig bei der
Gesellschaft eingegangen sein. Hat der Charterer bis dahin nicht oder
nicht vollständig bezahlt, behält sich die Gesellschaft nach Mahnung mit
Fristsetzung vor, vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Die Gesellschaft
übernimmt keine Haftung, wenn sie die an eine Agentur geleistete Zahlung
nicht erhält. Sofern der Charterpreis vor Bootsübergabe nicht
vollständig geleistet wurde, ist die Gesellschaft dazu berechtigt,
gegenüber dem Charterer die Bootsübergabe zu verweigern, bis die Zahlung
des Charterpreises vollständig eingegangen ist. Erfolgt keine
vollständige Zahlung, ist die Gesellschaft nicht zur Rückzahlung einer
Anzahlung verpflichtet. Fallen Stornokosten zu Lasten des Charterers an,
wird die Anzahlung auf die Stornokosten angerechnet.
e) Die
Anzahlung und die Restzahlung können per Überweisung,
Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung (Visa oder Mastercard)
gezahlt werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei sehr kurzfristiger
Anmietung) und nach gesonderter Vereinbarung mit der Buchungsstelle der
Gesellschaft kann der Charterpreis am Ausgangshafen vor Übergabe des
Bootes in bar entrichtet werden.
2. Minderjährige
Reservierungen
von Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert (21 Jahre in
Irland). Die Mindestanzahl an Personen beträgt 2 Erwachsene pro Boot.
Die Anzahl der Personen an Bord darf die maximale Personenanzahl laut
Katalog nicht überschreiten.
3. Stornierung und Umbuchung
Die
Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist die
Gesellschaft berechtigt, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus
geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Erhält die
Gesellschaft die Stornierung 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn,
sind 90 % des Charterpreises zu zahlen. Bei Stornierungen und
Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen:
Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3
genannten Pauschalen.
| Stornierung oder Art der Umbuchung** | Bis 6 Wochen vor Charterbeginn | Ab 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn
| | Stornierung des Bootscharter | 35% des Charterpreises | 90% des Charterpreises | Wechsel auf einen günstigeren Charterpreis
| Erstattung der Preisdifferenz abzüglich 50 € Umbuchungsgebühr
| nicht möglich***
| Wechsel auf einen teureren Charterpreis
| 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** | | Änderung der Fahrtrichtung/Strecke* | 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** | | Änderung der Region/des Landes | 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** |
* Anm.: Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet.
** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.
***
Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr
möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die
Entscheidung liegt beim Vercharterer. Sonst nur Stornierung und
Neubuchung möglich.
4. Rücktrittsversicherung
Wir
empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung mit der Union
Reiseversicherung AG. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung erfolgen muss. Bei
Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Charterbeginn ist der Abschluss nur
am Buchungstag, spätestens am darauf folgenden Werktag möglich.
5. Adressen der Gesellschaft/Vertragspartei
Bitte entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung, welche der folgenden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist.
Crown Blue Line GmbH, Wolfsbruch 3, D-16831 Kleinzerlang
Prestige Boating Holidays Ltd., The Port House, Port Solent, Hampshire, PO6 4TH, Großbritannien
Emerald Star Ltd., The Port House, Port Solent, Hampshire, PO6 4TH, Großbritannien.
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