1. Eignung
Der Kapitän an Bord muss volljährig sein und
trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte.
Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. Der Liegeplatz
behält sich das Recht vor, die Bootsübernahme einem Reisenden
zu verweigern, der nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen.
2. Kaution, Selbstbeteiligung
Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von
600/1000 E zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet,
wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten
Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution
für Schäden an Boot und Ausrüstung und für Unfälle.
An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die
Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zu befreien.
3. Übernahme des Bootes
Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er
die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und
die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in
Schiffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. Die Einschiffung findet
nachmittags zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Der Kunde kann die
Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp
entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht
funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord
nicht der Branchenüblichen entspricht. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen,
Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung
am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einem anderen Liegeplatz
stattfinden.
4. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen
1- Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser,
Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der
Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle
aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. LP
ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich.
Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.2-
Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik,
Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung
stellen, wird er sein bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts
und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich
sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt.
5. Rücktritt und Kündigung durch LP
LP bzw. der Liegehafen kann ohne Einhaltung einer Frist
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Liegeplatzes nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall
behält LP den Anspruch auf den Reisepreis.
6. Einwegfahrten
Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat,
ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann,
infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B.
Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern
oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne daß dies zum
Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich
eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet.
Es ist unbedingt notwendig, daß der Kunde sich 48 Stunden vor der
Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von LP bestätigen läßt.
7. Unbenutzbarkeit der Wasserwege
Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung
des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden
der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schiffahrt unmöglich
oder schwierig machen, kann der Reiseveranstalter in strikter Proportion
zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen,
Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. Wenn die Vorkommnisse
eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis
auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters,
übertragen werden. Dasselbe gilt, wenn die Wasserwege während
der Bootsfahrt unbenutzbar werden und die Fahrt dadurch um mehr als 48
Stunden unmöglich ist.
8. Havarien und Unfälle, Versicherungen
1- Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für
das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die
der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen.
Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution
für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall. 2- Im Falle von
Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den Liegeplatz
zu benachrichigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten.
Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem Unfall
weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren
oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen
weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz.
9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen
1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht
zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie
beruhen auf grober Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz
unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und
sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und
fachmännisch beseitigt. 2- Wird die Reise nicht vertragsmäßig
erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß
er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch
durch telefonische Beratung erfolgen. 3- Wenn die Dauer des Festliegens
infolge einer vom Kunde nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden
ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für
die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von
dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz von der Panne
benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die
nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist. 4- Wird
eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch
schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Liegeplatz erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz
verweigert wird. Der Reisende schuldet LP den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren. 5- Wenn festgestellt wird, daß
der Schaden vom Kunden oder eine mitreisende Person schuldhaft verursacht
wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist
dem Liegeplatz gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Kaution kann
zur Deckung der eventuellen durch die Reparaturen entstehenden Kosten einbehalten
werden.
10. Vorschriften für die Bootsfahrt
Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Flußschiffahrt
zu beachten, sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden
erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote
in Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder verleihen.
11. Benutzung des Bootes
Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher
Sorgfalt zu benutzen. Er haftet LP gegenüber nicht nur für Schäden
am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben.
Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Liegeplatz
bzw. LP dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust oder
Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der
Mitreisenden ist jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen,
außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig
verursacht wurde. |
12. Rückgabe des Bootes
Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem
und sauberen Zustand pünktlich an den vereinbarten Rückgabeort
zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr
und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung
des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem
Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände
anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden
oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht pünktlich
geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden,
der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.
13. Haustiere
Haustiere an Bord sind willkommen. Sie kosten jedoch
einen Zuschlag von ca. 25 E, zahlbar vor Ort in der jeweiligen Landeswährung.
Der Kunde muß die gesamte für das Tier benötigte Ausrüstung
selbst mitbringen und darf in keinem Fall Bettwäsche, Decken und Geschirr
des Bootes für das Tier verwenden. Ferner ist bei der Rückgabe
des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventueller
anderer Verschmutzungen zu achten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit
und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Der Reisende
kann LP ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Veranstalter: Locaboat Plaisance GmbH (LP), Freiburg. Reiseveranstalter
Locaboat Plaisance GmbH (LP), Freiburg.
Reisebedingungen
Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns, Locaboat Plaisance GmbH (LP). Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage
der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt worden; die
Geschäftsbedingungen
für Bootsreisen sind speziell für unsere
Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf.
vor. Diese Reisebedingungen
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte
lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch.A.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages und Bezahlung
1- Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde
LP den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer.
Der Vertrag kommt bei Annahme von LP zustande.
2- Die Restzahlung muß bei LP spätestens
vier Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem
Eingang der Restzahlung
ist LP berechtigt, die Übernahme des Bootes
durch den Kunden zu verweigern.
4- Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je
Boot - auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe
- ein
gesonderter Reisevertrag zustande, es sei denn,
es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen
eines
Reisevertrages haben daher keinen Einfluß
auf weitere Reiseverträge.
2. Leistungen, Reiseversicherungen
1- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen
Bestätigung.
2- Persönliche Gegenstände des Mieters
sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der
Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Ersatzpersonen
1- Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
2- Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so berechnet LP folgende Stornokosten:
- Eintreffen des Rücktrittsbriefes mehr als
60 Tage vor Beginn der Bootsmiete: 10% und mindestens 170 € (332,49
DEM).
- Eintreffen des Rücktrittsbriefes zw. 60
und 46 Tagen vor Beginn der Bootsmiete: 40%, mindestens 170 €.
- Eintreffen des Rücktrittsbriefes zw. 45
und 1 Tag(en) vor Beginn der Bootsmiete: 90%
- Eintreffen des Rücktrittsbriefes am Tag
der Abfahrt (no Show): 100%
Kann das Boot anderweitig vermietet werden, werden
nur die Bearbeitungsgebühren von 170 E berechnet.
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
3- Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei
der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch
entstehende
tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des
Kunden. LP kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn der Dritte
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4. Haftung des Reiseveranstalters (LP)
1- LP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
5. Beschränkung der Haftung
1- Die vertragliche Haftung von LP ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit LP für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
2- LP haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
3- Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
dem
zuständigen Liegeplatz zur Kenntnis zu geben.
Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterläßt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
6. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber LP geltend
zu machen. |