präsentiert Penichettes von  Locaboat Plaisance
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Allgemeine Geschaftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN

 
1. Eignung 
Der Kapitän an Bord muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. Der Liegeplatz behält sich das Recht vor, die Bootsübernahme einem Reisenden zu verweigern, der nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen. 

2. Kaution, Selbstbeteiligung 
Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von 600/1000 E zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung und für Unfälle. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zu befreien. 

3. Übernahme des Bootes 
Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schiffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einem anderen Liegeplatz stattfinden. 

4. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen 
1- Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. LP ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.2- Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird er sein bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt. 

5. Rücktritt und Kündigung durch LP 
LP bzw. der Liegehafen kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Liegeplatzes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LP den Anspruch auf den Reisepreis. 

6. Einwegfahrten 
Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne daß dies zum Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Es ist unbedingt notwendig, daß der Kunde sich 48 Stunden vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von LP bestätigen läßt. 

7. Unbenutzbarkeit der Wasserwege 
Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schiffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann der Reiseveranstalter in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden. Dasselbe gilt, wenn die Wasserwege während der Bootsfahrt unbenutzbar werden und die Fahrt dadurch um mehr als 48 Stunden unmöglich ist. 

8. Havarien und Unfälle, Versicherungen 
1- Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall. 2- Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den Liegeplatz zu benachrichigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz. 

9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen 
1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt. 2- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen. 3- Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunde nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist. 4- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Liegeplatz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz verweigert wird. Der Reisende schuldet LP den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 5- Wenn festgestellt wird, daß der Schaden vom Kunden oder eine mitreisende Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist dem Liegeplatz gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Kaution kann zur Deckung der eventuellen durch die Reparaturen entstehenden Kosten einbehalten werden. 

10. Vorschriften für die Bootsfahrt 
Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Flußschiffahrt zu beachten, sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote in Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder verleihen. 

11. Benutzung des Bootes 
Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet LP gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Liegeplatz bzw. LP dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde.

12. Rückgabe des Bootes 
Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberen Zustand pünktlich an den vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.

13. Haustiere 
Haustiere an Bord sind willkommen. Sie kosten jedoch einen Zuschlag von ca. 25 E, zahlbar vor Ort in der jeweiligen Landeswährung. Der Kunde muß die gesamte für das Tier benötigte Ausrüstung selbst mitbringen und darf in keinem Fall Bettwäsche, Decken und Geschirr des Bootes für das Tier verwenden. Ferner ist bei der Rückgabe des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventueller anderer Verschmutzungen zu achten. 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Der Reisende kann LP ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Veranstalter: Locaboat Plaisance GmbH (LP), Freiburg. Reiseveranstalter Locaboat Plaisance GmbH (LP), Freiburg. 

Reisebedingungen

 Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, Locaboat Plaisance GmbH (LP). Die Allgemeinen 
 Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt worden; die Geschäftsbedingungen 
 für Bootsreisen sind speziell für unsere Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Reisebedingungen 
 werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch.A. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 1. Abschluß des Reisevertrages und Bezahlung 
 1- Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde LP den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, 
 mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. 
 Der Vertrag kommt bei Annahme von LP zustande. 
 2- Die Restzahlung muß bei LP spätestens vier Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung 
 ist LP berechtigt, die Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern. 
 4- Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot - auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe - ein 
 gesonderter Reisevertrag zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen eines 
 Reisevertrages haben daher keinen Einfluß auf weitere Reiseverträge. 
 2. Leistungen, Reiseversicherungen 
 1- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden 
 Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen 
 Bestätigung. 
 2- Persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der 
 Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 
 3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 
 1- Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. 
 2- Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so berechnet LP folgende Stornokosten: 
 - Eintreffen des Rücktrittsbriefes mehr als 60 Tage vor Beginn der Bootsmiete: 10% und mindestens 170 € (332,49 DEM). 
 - Eintreffen des Rücktrittsbriefes zw. 60 und 46 Tagen vor Beginn der Bootsmiete: 40%, mindestens 170 €. 
 - Eintreffen des Rücktrittsbriefes zw. 45 und 1 Tag(en) vor Beginn der Bootsmiete: 90% 
 - Eintreffen des Rücktrittsbriefes am Tag der Abfahrt (no Show): 100% 
 Kann das Boot anderweitig vermietet werden, werden nur die Bearbeitungsgebühren von 170 E berechnet. 
 Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. 
 3- Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende 
 tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. LP kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte 
 den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 
 4. Haftung des Reiseveranstalters (LP) 
 1- LP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl 
 und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich 
 vereinbarten Reiseleistungen. 
 5. Beschränkung der Haftung 
 1- Die vertragliche Haftung von LP ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch 
 grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit LP für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines 
 Leistungsträgers verantwortlich ist. 
 2- LP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der 
 Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 
 3- Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle 
 Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem 
 zuständigen Liegeplatz zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende 
 schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 
 6. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung 
 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener 
 Beendigung der Reise gegenüber LP geltend zu machen. 

 
h2olidays, Port de Plaisance, 21170, Saint Jean de Losne, France