Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche
Beziehung zwischen Gesellschaft und Charterer. Gegenstand des
Vertrages ist die Miete/ Charter eines Bootes. Dagegen
handelt es sich nicht um einen Reisevertrag i.S.d. § 651a BGB. [Connoisseur,
Crown Blue Line und Emerald Star] sind Handelsmarken der Prestige Boating
Holidays Limited. Irland und Crown Blue Line GmbH bzw. der Emerald Star
Ltd., Irland. Vertragspartner des Kunden (Charterers) und damit Vercharterer
ist die jeweils in Ihrer Bestätigung genannte Gesellschaft, im folgenden
auch ‘Gesellschaft’ genannt, unter ‘Charterer’ die Person(en), die den
Mietvertrag abschließt/abschließen sowie alle Mitfahrer und
unter ‘das Boot’, das Boot, das vom Charterer reserviert oder jenes, das
ihm zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es sich bei dem [Crown Blue Line]-Vertriebsbüro
in Bad Vilbel lediglich um die Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt,
nicht aber um den Vertragspartner. Die Geschäftsadresse der jeweils
als Vertragspartner fungierenden Gesellschaft finden Sie am Ende dieser
Bedingungen sowie in ihrer Buchungsbestätigung. Alle Katalogpreise
basieren auf den Kosten, Wechselkursen, Steuern und Abgaben im August 2006.
[Connoisseur, Crown Blue Line und Emerald Star] behalten sich das Recht
vor, die Preise ggf. anzupassen.
1. Reservierung
Der Chartervertrag kommt zustande:
a) wenn die Gesellschaft das von Ihnen ausgefüllte,
wirksam unterzeichnete Buchungsformular, das als Angebot des Charterers
zum Abschluss des Chartervertrages gilt, erhalten hat und
b) wenn der Mieter nach Leistung der verlangten Anzahlung
(35% des Charterpreises) von der Gesellschaft eine Buchungsbestätigung
erhalten hat. Diese Buchungsbestätigung gilt als Annahme Ihrer Buchung,
durch die der Chartervertrag zustande kommt. Ihre Buchungsanfrage halten
wir für 8 Kalendertage als für beide Seiten unverbindliche Option
aufrecht. Mit Eingang des unterschriebenen Buchungsformulars bei der Buchungsstelle
der Gesellschaft sowie Zahlungseingang der laut Optionsbestätigung
zu leistenden Anzahlung wird Ihre Option als Reservierung fest. Sie erhalten
dann nachfolgend Ihre Buchungsbestätigung. Buchungen, die Sie nicht
innerhalb von 8 Tagen bestätigt werden, werden durch unser Buchungssystem
automatisch gelöscht.
2. Restzahlung
Der vollständige Charterpreis ist 6 Wochen vor vereinbarter
Übergabe des Bootes fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss
der restliche Charterpreis ohne weitere Zahlungsaufforderung spätestens
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Hat der Mieter bis dahin nicht oder
nicht vollständig bezahlt, behält sich die Gesellschaft das Recht
vor, die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren. Die Gesellschaft
übernimmt keine Haftung, wenn sie die an die Agentur geleistete Zahlung
nicht erhält. Insbesondere ist die Gesellschaft weder zur Übergabe
des Bootes noch zur Rückzahlung einer Anzahlung verpflichtet.
3. Minderjährige
Reservierungen von Minderjährigen unter 18 Jahren
werden nicht akzeptiert (21 Jahre in Irland). Die Mindestanzahl an Personen
beträgt 2 pro Boot. Die Anzahl der Personen an Bord darf die maximale
Personenanzahl laut Katalog nicht überschreiten.
4. Stornierung und Umbuchung
Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt mehr als 42 Tage vor Reisebeginn, ist die Gesellschaft
berechtigt, die Anzahlung in Höhe von 35% zu behalten. Die darüber
hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Erhält
die Gesellschaft die Annullierung 42 Tage oder weniger vor Reisebeginn,
ist der Gesamtbetrag zu zahlen. Bei Umbuchungen treten folgende Konditionen
in Kraft:
| Stornierung oder Art der Umbuchung |
Bis 43 Tage vor Reisebeginn |
Ab 42 Tage vor Reisebeginn |
| Stornierung der Reise |
35% des Reisepreises |
100% des Reisepreises |
| Wechsel auf einen günstigeren Reisepreis |
Erstattung der Preisdifferenz abzügl. 50 Euro Umbuchungsgebühr |
50 Euro Umbuchungsgebühr (keine Erstattung des Differenzbetrages) |
| Wechsel auf einen teureren Reisepreis |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz |
| Änderung der Fahrtrichtung/Strecke* |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Erstattung bzw. Berechnung
der Preisdifferenz |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Preisdifferenz (keine
Erstattung des Differenzbetrages) |
| Änderung der Region/des Landes |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Erstattung bzw. Berechnung
der Preisdifferenz |
50 Euro Umbuchungsgebühr plus Preisdifferenz (keine
Erstattung des Differenzbetrages) |
*Anm.: Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin-
und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet.
5. Besondere Annullierungsvereinbarung
Sie haben die Möglichkeit, durch Zahlung eines Aufpreises
von 4% des Charterpreises im Rahmen einer gesonderten Annullierungsvereinbarung,
die Sie nach Bestätigung des Chartervertrages abschließen können,
im Falle einer Verhinderung in besonderen, nachfolgend benannten Fällen
von der Pflicht der Zahlung des Charterpreises befreit zu werden:
- Erhält die Gesellschaft die Annullierung früher
als 6 Wochen vor dem Abfahrtsdatum, erstattet die Gesellschaft dem Charterer
den bereits gezahlten Betrag abzüglich der Kosten für den Annullierungsvertrag
zurück. Darüber hinaus noch offen stehende Restbeträge dieser
Reservierung werden ihm nicht in Rechnung gestellt.
Erhält die Gesellschaft die Annullierung innerhalb
der letzten 6 Wochen vor der Abfahrt, und ist die Annullierung aus den
unten angegebenen Gründen gerechtfertigt, fallen neben den Kosten
für den Annullierungsvertrag lediglich €90,00 Stornokosten an.
Der Kunde erhält jede andere Summe erstattet.
Unfall, Krankheit, Todesfall, Benennung als Geschworener,
Entlassung oder Schwangerschaft eines der eingeschriebenen Reisemitglieder.
– Unfall, Krankheit, Todesfall eines nahen Verwandten
(Vater, Mutter, Schwester, Bruder oder Kind) eines der eingeschriebenen
Reisemitglieder innerhalb der letzen 6 Wochen vor der Abfahrt.
– Streiks, Aufruhr oder Bürgerkrieg, die es dem
Kunden unmöglich machen,
a) sein Boot zu übernehmen;
b) seine Kreuzfahrt zu Ende zu führen. Im letzten
Falle wird dem Kunden der Betrag erstattet, der den ausgefallenen Tagen
entspricht.
6. Übergabe/Rückgabe und Fahrgebiet/Sicherheitsbestimmungen
Der Charterer erhält vor Übergabe des Bootes
Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen
und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt
informiert wird. Am Tag der Übergabe des Bootes findet eine theoretische
und praktische Einweisung (“Charterschein” für die Zeit des Charters)
durch Mitarbeiter der Gesellschaft statt. Alle auf diesem Weg vermittelten
Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten.
Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am Anreisetag. Das Boot muss bis 09:00
Uhr am Abreisetag zurückgegeben werden. Die Gesellschaft behält
sich aus dringenden betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen
oder gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis
zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln oder eine Einwegfahrt
in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind
kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf Kostenausgleich.
Die Gesellschaft erstattet jedoch den Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine
Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden.
7. Verfügbarkeit der Boote
Wenn die Gesellschaft aus einem von ihr nicht verschuldeten
Grund dem Charterer den von ihm gemieteten Bootstyp oder ein anderes entsprechendes
Boot nicht zur Verfügung stellen kann, so erstattet sie ihm den vollen
Charterpreis. Der Charterer kann daraufhin keine weiteren Ansprüche
erheben. Es ist erforderlich, dass der Charterer die Gesellschaft 48 Stunden
vor Abreise kontaktiert, um sich seine Reiseroute rückbestätigen
zu lassen.
8. Sicherheitskaution
Vor der Abfahrt werden Sie an der Basis gebeten, neben
der Kaution für das Boot (s. S. 2) eine grundsätzlich rückzahlbare
Sicherheitskaution in Höhe von €150 zu hinterlegen.
Diese Sicherheitskaution kann je nach Anfall verrechnet
werden:
- mit Betriebskosten
- Kosten Endreinigung (falls das Boot nicht besenrein
zurückgegeben wird)
- Freischleppgebühr (wird erhoben, wenn Sie mit
dem Boot auf Grund laufen)
- Schaden oder Verlust der Fahrräder
9. Betriebskosten
In Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Deutschland
werden die Betriebsstoffe (Diesel, Gas, Öl) nach Betriebsstunden abgerechnet.
Zu Beginn Ihrer Reise werden Sie über die Kosten informiert und der
aktuelle Stand wird notiert. In Irland, Italien, England und Schottland
wird nach Litern (Diesel) abgerechnet. Zu Beginn Ihrer Reise erhalten Sie
ein voll getanktes Boot und Sie werden über die aktuellen Literpreise
informiert. (Siehe auch Seite 4) (Seitenzahl prüfen).
10. Haftung für Schäden am Boot
Option 1: Erstattbare Kaution
Bei Ankunft an der Basis hinterlegen Sie eine erstattbare
Kaution in Höhe von €1.500. Diese erhalten Sie komplett zurückerstattet,
sofern Sie das Boot und seine Ausstattung unbeschädigt zurückgeben.
Option 2: Aufpreis für Haftungsausschluss im Schadensfall
Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in Höhe von EUR
75- 155 (abhängig von der Bootsgröße) bei Buchung oder
vor Ort, verzichten wir im Falle einer Beschädigung des Bootes darauf,
Sie in Anspruch zu nehmen (ausgenommen im Fall grober Fahrlässigkeit).
Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in
Höhe von EUR 10 für eine Woche und EUR 15 für zwei Wochen,
verzichten wir im Falle eines Fahrraddiebstahls darauf, Sie in Anspruch
zu nehmen.
11. Versicherung
Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung des
Bootes und seiner Ausstattung und die Haftung des Charterers als Kapitän
des Bootes gegenüber Dritten. Die Versicherung der Gesellschaft deckt
nicht die persönlichen Güter des Charterers und haftet nicht
im Fall des Verlustes oder der Beschädigung der persönlichen
Güter des Charterers auf dem Boot oder dem Gelände der Gesellschaft,
außer wenn die Umstände durch grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der Gesellschaft oder ihres Personals herbeigeführt wurden.
12. Eignung des Charterers
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jedem
Charterer die Übergabe des Bootes zu verweigern bzw. das Boot in ihren
Besitz zurückzunehmen, wenn der Charterer nach Ihrer Ansicht nicht
fähig ist, Verantwortung dafür zu tragen. In diesem Fall erstattet
die Gesellschaft den bezahlten Gesamtbetrag zurück. Eine darüber
hinaus gehende Haftung der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Der Charterer
trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew.
13. Höhere Gewalt
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung und keine
Rückerstattung im Falle einer Unterbrechung der Kreuzfahrt oder einer
Begrenzung der vom Charterer vorgesehenen Strecke, die durch Schließung
der Wasserwege, Reparaturen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche
andere nicht in der Macht der Gesellschaft stehenden Gründe verursacht
werden.
14. Haustiere
Hunde sind an Bord erlaubt. Für Haustiere fällt
eine Gebühr an (siehe Extras S. 2). Bitte bringen Sie eine Decke und/oder
Korb für Ihren Hund mit. Es ist nicht erlaubt, Hunde in den Kabinen
oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt.
Die Basis behält sich vor, eine Extra-Reinigungsgebühr am Ende
der Reise zu erheben.
15. Beschreibungen
Die Pläne und Beschreibungen der Boote im Katalog
sollen als Richtlinien verstanden werden. Einige Boote des gleichen Typs
können kleine Unterschiede aufweisen.
16. Navigation und Navigationsgrenzen
Die Boote können nur in den Gebieten navigieren,
die in der von der Gesellschaft an den Charterer übergebenen Dokumentation
dargestellt sind. Von der geltenden Wasserwegeregelung darf nicht abgewichen
werden. Bei Nichtbefolgung kann die Gesellschaft das Boot in ihren Besitz
zurücknehmen. In diesem Fall übernimmt der Charterer die volle
Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten ohne Begrenzung auf die
Höhe der von ihm hinterlegten Kaution. Die Gesellschaft behält
sich das Recht vor, die Navigationsgebiete im Falle ungewisser oder ungewöhnlicher
Navigationsbedingungen einzuschränken.
17. Unfälle und Materialverlust
Der Charterer verpflichtet sich, der Gesellschaft sofort
jeden ihm oder dem Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet
sich weiterhin, die Unfallerklärung, die sich an Bord im Bordbuch
befindet, auszufüllen, und er wird betroffene Dritte darum bitten,
die Erklärung zu vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung
der Gesellschaft keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden,
reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer verpflichtet sich, alle
Schäden an seinem Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung
und jede Beschädigung an der Ausstattung bei seiner Rückkehr
an der Basis zu melden.
18. Pannendienst
Die Gesellschaft verpflichtet sich, während der
Saison sieben Tage pro Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst
zu unterhalten und sich – nach Verfügbarkeit des Personals und Materials
– schnell um jeden technischen Zwischenfall zu kümmern. Im Falle einer
Panne muss der Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit
eine Reparatur durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens,
einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung
können keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung
an die Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden durch die
Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die
Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur
vom Charterer einzufordern.
19. Rückgabe des Bootes
Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Kreuzfahrt
am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen
werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine
verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung
zu stellen. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten
Ort, werden €500,00 berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand
zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich die Gesellschaft
das Recht vor, dem Charterer zwischen €50,00 und €100,00 (zwischen
€50,00 und €65 in Irland) je nach Bootsgröße und Ausmaß
des zusätzlichen Reinigungsaufwands in Rechnung zu stellen..
20. Beanstandungen/Ausschluss
Bitte informieren Sie unverzüglich die Basis, sofern
Sie eine Beanstandung haben, damit ggf. umgehend Abhilfe geschaffen werden
kann. Eine Reklamation muss spätestens 28 Kalendertage nach Reiseende
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ansprüche des Charterers gegen
die Gesellschaft sind ausgeschlossen, wenn die Beendigung der Reise mehr
als 28 Kalendertage zurückliegt
21. Begrenzung, Unterbrechung einer Fahrt
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung und keine
Rückerstattung im Falle höherer Gewalt, insbesondere einer Unterbrechung
der Kreuzfahrt oder Einschränkungen der vom Mieter vorgesehenen Strecke,
die durch Schließung der Wasserwege, Reparaturen, Überschwemmungen,
Trockenheit oder anderen, nicht in der Macht der Gesellschaft stehenden
Ereignissen verursacht werden.
22. Rechtliche Grundlagen/Gerichtsstand
Der Kunde kann die Gesellschaft (den Vertragspartner)
nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für alle Klagen
aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des Staates, in dem die
Gesellschaft ihren Sitz hat, es sei denn, zwingend anwendbares Recht verpflichtet
die Vertragspartner dazu, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die
Übergabe des Bootes stattfindet und/oder die Leistung erbracht wird.
23. Allgemeines
Alle personenbezogenen Daten, die die Gesellschaft zur
Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind
gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht in Bezug
auf die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung,
der Markt- oder Meinungsforschung zu.
24. Adressen der Gesellschaft/Vertragspartei
Bitte entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung, welche
der folgenden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist. |